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Informationen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren

Liebe Eltern,

vielen Dank für Ihr Interesse an der Schöpflin Schule! Wir wissen, dass die Wahl der Grundschule eine wichtige und weitreichende Entscheidung für Ihre Familie ist. Auf diesem Weg möchten wir Sie bestmöglich unterstützen und Sie einladen uns kennenzulernen. Im Anschluss finden Sie wichtige Informationen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren an der Schöpflin Schule.
 

1. Erstkontakt

Infoabend: Für Ersteinschulungen ist die Teilnahme an einem Infoabend verpflichtend. 

  • Für das SJ 26/27 findet der Infoabend am Samstag, 08.11.2025 um 18 Uhr statt (14 bis 17 Uhr: Tag der offenen Tür).
    Bei Interesse: Mitnahme der ausliegenden Anmeldeunterlagen

  • Für Quereinsteiger*innen von Klasse 1 bis 3: Hier besteht die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Kontaktieren Sie hierfür bitte das Schulbüro unter info(at)schoepflin-schule.de.

 

2. Abwägungsphase

  • Rücksprache mit Ihrem Kind, der Familie und wichtigen Bezugspersonen

 

3. Anmeldung und persönliches Kennenlernen

  • Erforderliche Schulanmeldung an der zuständigen Bezirksschule

  • Rücksendung der Anmeldeunterlagen an die Schöpflin Schule

  • Im Dezember: Einladungsschreiben zum persönlichen Aufnahmegespräch I online - Terminvergabe

  • Im Januar: Aufnahmegespräche mit Eltern, Kind und Schulteam

 

4. Schulplatzvergabe und Vorbereitung auf den Start

  • Im Februar: Erhalt Zu- oder Absage für einen Schulplatz per Mail

  • Bei Zusage und Bestätigung Ihrerseits: Erhalt weiterer Informationen und Unterlagen in den Monaten vor Schulbeginn (wichtig: Informationen Ihrerseits an die Bezirksschule Ihres Kindes, dass der Schulplatz dort nicht wahrgenommen wird!)

 

Festlegung der Elternbeiträge

  • Sie legen selbst fest, welchen monatlichen Betrag Sie für den Schulbesuch Ihres Kindes aufbringen können und möchten. 

  • Ihren persönlichen monatlichen Beitrag legen Sie erst fest, wenn Ihnen von uns ein Schulplatz angeboten wird. Die relevanten Dokumente stellen wir Ihnen dann zur Verfügung.

  • Sie können zwischen folgenden Beträgen wählen:

    • Reduzierter Beitrag in Höhe von 50  Euro / Monat

    • Reduzierter Beitrag in Höhe von 100 Euro / Monat

    • Regulärer Beitrag in Höhe von 184 Euro / Monat

    • Solidarischer Beitrag in Höhe von 250 Euro / Monat

    • Solidarischer Beitrag in Höhe von 300 Euro / Monat

  • Folgende Anhaltspunkte können Ihnen bei der Festlegung Ihres Beitrags helfen:

    • Sie sollten den Betrag ohne Schwierigkeiten aus Ihrem Familienbudget leisten können.

    • Der Beitrag sollte fünf Prozent Ihres Nettohaushaltseinkommens nicht übersteigen.

    • Für Geschwisterkinder empfehlen wir eine Ermäßigung des Beitrags um etwa 30%, solange mehr als ein Kind die Schöpflin Schule besucht.

  • Der Beitrag wird vor Schulstart abgefragt und von Ihnen festgesetzt. Falls eine Anpassung zum neuen Schuljahr erfolgen soll, wenden Sie sich bitte an das Schulbüro.

  • Der Beitrag ist in zwölf monatlichen Raten zu Beginn eines jeden Monats an die Schöpflin Stiftung zu entrichten. Eine Einzugsermächtigung muss erteilt werden.

  • Sollte sich unterjährig etwas an Ihrer finanzielle Situation ändern (z.B. durch Wechsel des Arbeitsplatzes, Arbeitslosigkeit, etc.), sind wir bemüht, gemeinsam mit Ihnen eine flexible und unbürokratische Lösungen zu finden.

  • Hinweis: Die Schöpflin Stiftung als Trägerin der Schöpflin Schule behält sich das Recht vor, angemessene und sozialverträgliche Änderungen am Konzept der Elternbeiträge vorzunehmen.

 

Wir bieten an allen 5 Wochentagen eine flexible Nachmittagsbetreuung im Gärtnerhaus an.

Mo - Mi bis 17.00 Uhr
Do + Fr bis 16.00 Uhr

Die Beiträge folgen einem solidarischen Beitragsmodell.
Alle notwendigen Unterlagen erhalten Sie im Aufnahmeprozess; anschließend jährlich zur Aktualisierung.

 

Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie uns unter info(at)schoepflin-schule.de. 

 

(1) Nettohaushaltseinkommen = Verfügbares Einkommen, das nach Abzug der direkten Steuern (z.B. Einkommenssteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (z.B. Krankenkasse) und nach Erhalt von Transferleistungen (z.B. Kindergeld, ALG, Unterhalt, Mietzuschüsse, etc.) und anderen Einnahmen (z.B. aus Vermietung) übrig bleibt.
(2) Diese krumme Zahl regelt das sogenannte Sonderungsverbot: Diesen Durchschnittsbetrag dürfen wir über alle Schüler*innen gerechnet nicht überschreiten. Aufgrund steigender Kosten ist es jedoch wahrscheinlich, dass sich dieser Betrag in den kommenden Jahren um einige Euro erhöht.

Kontaktdaten

Schöpflin Schule
Am Mühlrain 8
79541 Lörrach 

Schulbüro der Schöpflin Schule
E-Mail: info(at)schoepflin-schule.de
Telefon: 07621 593 04-00

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