Liebe Eltern,
vielen Dank für Ihr Interesse an der Schöpflin Schule! Wir wissen, dass die Wahl der Grundschule eine wichtige und weitreichende Entscheidung für Ihre Familie ist. Auf diesem Weg möchten wir Sie bestmöglich unterstützen und Sie einladen uns kennenzulernen. Im Anschluss finden Sie wichtige Informationen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren an der Schöpflin Schule.
Schritt 1: Erstes Interesse
- Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon oder über die Webseite
- Teilnahme an einer Infoveranstaltung (analog oder digital)
- Kontaktformular für weitere Informationen
Schritt 2: Schulwahlentscheidung
- Rücksprache mit Kind, Partner*in, Großeltern, Freunden, etc.
Schritt 3: Schulanmeldung
- Entscheidung für Ihre Wunsch-Grundschule
- Einladung zum persönlichen Kennenlernen (KW2 bis KW6 2023)
- Abgabe des Anmeldeformulars inkl. aller notwendigen Unterlagen
Schritt 4: Schulplatzvergabe
- Angebot für Schulplatz & Schulvertrag vsl. ab KW9, 2023
- Aufnahmebescheinigung zur Abmeldung an der örtlichen Grundschule
Schritt 5: Schulstart
- Schulgeldabfrage; der Mindestbeitrag beträgt 50,- EUR im Monat (Anmerkung: Die Festlegung des Schulgelds erfolgt auf Basis ihrer Angaben, ggf. im persönlichen Gespräch)
- Verbindliche Angaben zum Betreuungsbedarf im ersten Schuljahr
- Informationen zum Schulstart im September 2023
Festlegung der Elternbeiträge | Schuljahr 2022/2023
- Sie legen selbst fest, welchen monatlichen Betrag Sie für den Schulbesuch Ihres Kindes aufbringen können und möchten. Der Betrag ist frei wählbar. Folgende Anhaltspunkte können Ihnen bei der Festlegung Ihres Beitrags helfen:
- Sie sollten den Betrag ohne Schwierigkeiten aus Ihrem Familienbudget leisten können.
- Der Beitrag sollte fünf Prozent Ihres Nettohaushaltseinkommens (1) nicht übersteigen.
- Wir wünschen uns einen Mindestbeitrag von 50 Euro / Monat, als regulären Beitrag empfehlen wir 167 Euro / Monat (2) und wir freuen uns über einen soldarischen Beitrag von bis zu 300 Euro / Monat. Auch andere Beträge zwischen diesen Anhaltspunkten sind möglich.
- Für Geschwisterkinder empfehlen wir eine Ermäßigung des Beitrags um etwa 30%, solange mehr als ein Kind die Schöpflin Schule besucht.
- Der Beitrag wird generell für ein Schuljahr festgesetzt und kann jährlich angepasst werden. Die Abfrage für das folgende Schuljahr erfolgt jeweils vor den Sommerferien.
- Der Beitrag ist in zwölf monatlichen Raten zu Beginn eines jeden Monats an die Schöpflin Stiftung zu entrichten, erstmalig zum 01. September 2022. Eine Einzugsermächtigung muss erteilt werden.
- Sollte sich unterjährig etwas an Ihrer finanzielle Situation ändern (z.B. durch Wechsel des Arbeitsplatzes, Arbeitslosigkeit, etc.), sind wir bemüht, gemeinsam mit Ihnen eine flexible und unbürokratische Lösungen zu finden.
- Ihren persönlichen monatlichen Beitrag legen Sie erst fest, wenn Ihnen von uns ein Schulplatz angeboten wird. Die relevanten Dokumente stellen wir Ihnen dann zur Verfügung.
- Hinweis: Die Schöpflin Stiftung als Trägerin der Schöpflin Schule behält sich das Recht vor, angemessene und sozialverträgliche Änderungen am Konzept der Elternbeiträge vorzunehmen.
Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie uns unter info(at)schoepflin-schule.de.
(1) Nettohaushaltseinkommen = Verfügbares Einkommen, das nach Abzug der direkten Steuern (z.B. Einkommenssteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (z.B. Krankenkasse) und nach Erhalt von Transferleistungen (z.B. Kindergeld, ALG, Unterhalt, Mietzuschüsse, etc.) und anderen Einnahmen (z.B. aus Vermietung) übrig bleibt.
(2) Diese krumme Zahl regelt das sogenannte Sonderungsverbot: Diesen Durchschnittsbetrag dürfen wir über alle Schüler*innen gerechnet nicht überschreiten. Aufgrund steigender Kosten ist es jedoch wahrscheinlich, dass sich dieser Betrag in den kommenden Jahren um einige Euro erhöht.